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ökologischer Leistungsnachweis öln
von Valérie

Der ökologische Leistungsnachweis ÖLN

Auch wenn man manchmal den Eindruck kriegen könnte, es sei anders: Die Landwirtschaft in der Schweiz befindet sich auf einem sehr hohen Produktionsstandard. Sowohl was das Tierwohl anbelangt als auch bezüglich ökologischer Vorgaben. Natürlich bedeutet das nicht, dass hier keine Baustellen mehr vorhanden sind. Aber wenn man mit anderen Ländern vergleicht, herrschen in der Schweiz doch recht strenge Vorgaben.

Fast alle haben den ÖLN

Der minimale ökologische Produktionsstandard in der Schweiz ist der sogenannte «ökologische Leistungsnachweis», kurz ÖLN. Er stellt sicher, dass unsere Produktionsgrundlagen längerfristig erhalten bleiben.

Der ökologische Leistungsnachweis ist beispielsweise Voraussetzung, um Direktzahlungen zu beziehen. Ebenso ist der ÖLN – unter weiteren Auflagen – ein Kriterium zur Zertifizierung als IP-Produzent (Integrierte Produktion), sowie Bedingung für den Verkauf im Handel. Nicht ÖLN-zertifizierte Ware kann nur direkt an Privatkunden verkauft werden.

Von 48’903 im Jahr 2019 erfassten Bauernbetrieben erhielten 43’940 Betriebe Direktzahlungen, erfüllten also den ökologischen Leistungsnachweis. Das entspricht 89,8 % der Bauernbetriebe. Das bedeutet aber nicht, dass alle der verbleibenden 5000 die Bedingungen nicht erfüllten. Die haben sich vielleicht schon gar nicht für Direktzahlungen angemeldet, oder erfüllten andere Bedingungen nicht (Quelle: agrarbericht.ch)

Was beinhaltet der ÖLN?

Der ökologische Leistungsnachweis macht Vorgaben in mehreren Bereichen, die wir – stark vereinfacht – hier zusammenfassen:

  1. Haltung der Nutztiere; Das Tierschutzgesetz muss eingehalten werden
  2. Ausgeglichene Düngerbilanz; Anbau und Nutztierhaltung so planen, dass möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe gebildet werden, Anzahl Nutztiere muss dem Standort angepasst sein.
  3. Der Landwirt muss regelmässig Bodenuntersuchungen durchführen zur Kontrolle der Bodengesundheit.
  4. Mindestanteil Biodiversitätsförderflächen muss mindestens 3,5 % der belegten Anbaufläche bei Spezialkulturen, und 7 % der belegten Anbaufläche bei anderen Nutzflächen betragen.
  5. Objekte in Inventaren von nationaler Bedeutung müssen vorschriftsgemäss gepflegt und bewirtschaftet werden (z.B. Flachmoore, Trockenwiesen, Amphibienlaichgebiete)
  6. Geregelte Fruchtfolge: Entweder jährlich vier verschiedene Ackerkulturen oder Einhaltung von Anbaupausen.
  7. Bodenschutz: Angemessene Bodenbedeckung (Gründüngung oder Zwischenkultur), zum Schutz des Bodens vor Erosion und Erhalt dessen Fruchtbarkeit (Hummusbildung etc.)
  8. Pflanzenschutzmittel: Bei deren Einsatz werden Schonfristen eingehalten, Schadschwellen, Wetterprognosen etc. müssen berücksichtigt werden.
  9. Vorgaben betreffend Saat- und Pflanzengut (z.B. maximale Anbaujahre der gleichen Sorte hintereinander, Einsatz von Herbiziden etc.).
  10. Vorgaben betreffend Spezialkulturen (je nach Kultur sehr unterschiedlich: z.B. Intervalle der Bodenuntersuchungen, Anlage von Grünstreifen in Obstanlagen, Begrünung im Rebbau etc.)
  11. Vorgaben betreffend Pufferstreifen (Pufferstreifen zwischen Anbaukultur und Wäldern, Wegen, Hecken, Gewässern etc. und viele andere Vorschriften wie was wann gemacht werden muss).

Quelle und detailliertere Informationen zu den einzelnen Punkten beim Bundesamt für Landwirtschaft.

Viel Papierkram für einen guten Zweck

Der Landwirt muss seinen Betrieb einmal jährlich zur Kontrolle anmelden, um im Folgejahr Beiträge zu erhalten. Und der administrative Aufwand dahinter ist nicht zu vernachlässigen.

So ein Kontrolltermin dauert ca. einen halben Arbeitstag. Da wir in Rafz so viele verschiedene Kulturen anbauen, finden mindestens zwei angemeldete Kontrolltermine statt. Unangemeldete Kontrollen sind zusätzlich möglich. Ein weiterer Kontrolltermin findet für die Tierhaltung (Weidegänse) statt.

Um für eine Kontrolle vorbereitet zu sein, müssen jegliche Tätigkeiten in den Kulturen aufgezeichnet werden. Also zum Beispiel: Wann wurde gemulcht, gesät, geerntet, eine Pflanzenschutzbehandlung vorgenommen, die Tiere auf eine andere Weide gebracht, etc. Spätestens nach einer Woche muss alles schriftlich festgehalten sein. Der Arbeitsaufwand pro Tag beträgt dafür ca. eine halbe Stunde.

Zusätzlich gibt es Arbeiten, die nur einmal im Jahr gemacht werden, wie zum Beispiel die Anmeldung für unterschiedliche Programme (RAUS, BTS, etc.), die Stichtagerhebung mit Flächen und Mengen, die Düngerbilanz etc. Für die Düngerbilanz allein fallen ca. 4 Tage Arbeit im Jahr an.

Der genaue Arbeitsaufwand sei schwierig zu beziffern, meint Walter Pfister, Verwaltungsrat und Ex-Spargelhofchef, insgesamt würden die administrativen Aufwände pro Jahr ungefähr eine halbe Arbeitsstelle ausfüllen. Doch da wir unsere Waren nicht nur selber vermarkten, sondern auch an den Handel liefern, ist das ein Aufwand, den wir treiben.

 

Valérie ist Vollblutautorin des FarmTickers und immer zur Stelle wenn's "brennt". Sie mag schöne Texte und offene Worte. (Zum Portrait).

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